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Version [1452]

Dies ist eine alte Version von EnergieREnergieeffizienz2017 erstellt von WojciechLisiewicz am 2017-02-13 11:48:42.

 

Änderungen der Regelungen über Energieeffizienz

Stand 2017

A. Voraussichtlicher Ablauf der Novelle
Die Gesetzgebungsarbeiten werden voraussichtlich im Jahre 2017 durchgeführt. Nachdem im Januar 2017 bereits der Referentenentwurf vorgelegt wurde, ist
  • mit dem Beschluss des Bundestages bis Juni 2017 zu rechnen;
  • im Sommer kann mit Mitwirkung des Bundesrates berücksichtigt werden;
  • im Herbst wird das Gesetz voraussichtlich in seiner Endfassung verkündet.
Das neue Gesetz kann dementsprechend zum 1. 1. 2018 in Kraft treten.

B. Gesetzgebungstechnischer Rahmen
Aktuell sind die Vorgaben zur Energieeffizienz über unterschiedliche Rechtsakte verteilt. Die im EnEG, in der EnEV und im EEWärmeG enthaltenen Regelungen behandeln zum großen Teil die gleichen praktischen Probleme - Standards der Energieeffizienz. Aus dem Blickwinkel der Primärenergienutzung ist der Einsatz von erneuerbaren Energien im Grunde auch eine Frage der Energieeffizienz. Darüber hinaus sind noch einige Vorgaben der Richtlinie 2010/31/EU [1] nicht ins deutsche Recht umgesetzt. Deshalb sollen
  • die bisher geltenden Rechtsakte auf dem Gebiet der energetischen Anforderungen an Gebäude zusammengefasst und
  • die Vorgaben der RL 2010/31/EU umgesetzt werden.
Deshalb soll ein neues Gesetz erlassen werden - das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die genannten Ziele werden im Referentenentwurf der Bundesregierung aufgegriffen und nach Aussage der zuständigen Ministerien (das BM für Wirtschaft und Energie sowie das BM für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) auch erreicht.



[1] Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13, ABl. L 155 vom 22.6.2010, S. 61 (EU-Gebäuderichtlinie).
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