===== Typenänderung ===== Zu unterscheiden zwischen: - Änderungsanzeige - {{du przepis="§ 15 BImSchG"}} - Änderungsgenehmigung - {{du przepis="§ 16 BImSchG"}} Relevante Rechtsprechung in diesem Zusammenhang: - VGH Münschen vom 11. 8. 2016, 22 CS 16.1052 (von der Änderung des Anlagentyps kann nicht auf das Vorliegen einer wesentlichen Änderung automatisch geschlossen werden...) - auf der Grundlage eines Gutachtens; - OVG Koblenz vom 3. 8. 2016, 8 A 10377/16 (bei scheinbar geringen Unterschieden allerdings nicht offensichtlich keine wesentliche Änderung - also keine Änderungsanzeige ausreichend) - Begründung auch: weil Gutachten eingeholt wurde... - OVG Münster vom 25. 2. 2015, 8 A 959/10 (hier eine komplett neue Anlage, weil die Änderung Verzicht auf alte Anlage...); komplett neues Genehmigungsverfahren, allerdings mit Rückgriff auf alte UVP möglich; Eventuelles Zukunftsmodell: Typenunabhängiges Genehmigungsverfahren? Da aktuell bereits bei Genehmigung bestimmter Anlagentyp anzugeben und Gegenstand des Genehmigungsbescheides ist - eventuelle technische Änderungen führen zum Risiko, dass aufwändiges Verwaltungsverfahren zu führen ist, obwohl Genehmigung bereits vorliegt. Weiteres Problem: Zuschlag nach {{du przepis="§ 36f EEG"}} kann auch entfallen! Lösung: Genehmigung auf der Grundlage eines "worst-case-Szenarios"... Probleme sind aber: - Konkurrenzgebot - EEG 2017 - etc. Möglichkeiten: - Inhalt der Genehmigung nicht genau geregelt, - jedenfalls "Genehmigungsgegenstand" - konkreter Typus anzugeben? - eher nicht... - stammt i. d. R. aus den Antragsunterlagen; - siehe {{du przepis="§ 12 Abs. 2a BImSchG"}} - dem Grunde nach Genehmigung allgemeiner Art und nachträgliche Präzisierung OK (Auflagen) - § 7 Abs. 1 S. 5 der 9. BImSchV - Unterlagen können später eingereicht werden... - {{du przepis="§ 6 Abs. 2 BImSchG"}} (Mehrzweck- oder Vielstoffanlagen...) Probleme: - Bestimmtheitsgebot; aber: bei "worst-case-Betrachtung" kein Problem... - Drittbetroffenheit dabei: bei Betroffenheit im "worst-case" ist auch verfügende Wirkung gegeben, also Abwehr möglich! - Konkurrenzsituation - insb. wenn mit Antrag Kontingent ausgeschöpft aber eigentlich nicht benötigt wird... ABER: es gilt der Prioritätsgrundsatz, BImSchG schützt nicht vor Wettbewerbern; - Angabe im Ausschreibungsverfahren nach EEG 2017! "mit den erforderlichen Angaben 3 Wochen vor Gebotstermin" an Register melden, MaStRV... Thema: Konzentration Gem. {{du przepis="§ 13 BImSchG"}} führt die Genehmigung zur Konzentration.