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Buchführung

für Unternehmen aus dem Ausland / Polen

Unternehmen aus dem Ausland bieten wir mit Unterstützung unseres Steuerberaters an, die Bücher für ihr Geschäft ordnungsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland zu führen.

Im Einzelnen bedeutet dies, dass im Falle der Beauftragung ein in Deutschland zugelassener und erfahrener Steuerberater für Sie:
  • Buchungen gemäß den geltenden gesetzlichen Regeln und Grundsätzen der Buchführung durchführt,
  • monatliche Betriebs­wirt­schaftlichen Auswertungen (sog. BWA) anfertigt,
  • Umsatzsteuervoranmeldungen im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang vornimmt.

Die Belege werden ordnungsgemäß kontiert, Fristen werden gewahrt (Beispiel: USt.-Voranmeldung bei den Finanzbehörden). Sollte der Steuerberater feststellen, dass die aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) auf Handlungsbedarf Ihrerseits hinweist, bietet er von sich aus eine zielführende Besprechung der Umstände und der eventuell notwendigen Gegenmaßnahmen an. Darüber hinaus führt unser Steuerberater Ihr Kassenbuch, sortiert die Belege und beantwortet Ihre Fragen. In Ihrem Auftrag korrigiert er bzw. klärt fehlerhafte Rechnungen und überprüft die Gültigkeit der Ust-Identifikationsnummer. Alternativ ist er in der Lage, Ihnen ein elektronisches Kassenbuch oder die elektronisch gespeicherten Daten zur Verfügung zu stellen.

Ferner erhalten Sie vom Steuerberater eine Berechnung (Überschlag) zur voraussichtlichen Steuerbelastung pro Jahr. Alle Auswertungen werden ordnungsgemäß für Sie archiviert.

Die Vergütung für Leistungen der Buchführung wird monatlich berechnet und ist vom zu verbuchenden Jahresumsatz abhängig.




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