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Zuletzt bearbeitet am 2015-10-12 19:40:28 durch MarcinKrzymuski
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CategoryEVTZAllgemein

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CategoryEVTZ


Version [95]

Bearbeitet am 2015-09-29 14:58:04 durch MarcinKrzymuski
Hinzugefügt:
In Polen sind Art. 9 - 11 {{pu akt="UEUWT"}} zu beachten. Dies bedeutet die Eintragungspflicht ins Register der EVTZ. Problematisch ist, ob noch die Eintragung ins Vereinsregister des Landesgerichtsregisters in Polen notwendig ist (s. [[http://www.miroslawanykiel.pl/?p=p_234&sName=miroslawa-nykiel-pyta-o-europejskie-ugrupowanie-wspolpracy-terytorialnej Anfrage einer poln. Sejm-Abgeordneten]]). Da die Eintragung des EVTZ in Register hinreichend präzise in EVTZG geregelt ist, besteht kein Bedarf mehr, den EVTZ in Landesgerichtsregister einzutragen.

Gelöscht:
In Polen sind Art. 9 - 11 {{pu akt="UEuropUgrupWspTeryt"}} zu beachten. Dies bedeutet die Eintragungspflicht ins Register der EVTZ. Problematisch ist, ob noch die Eintragung ins Vereinsregister des Landesgerichtsregisters in Polen notwendig ist (s. [[http://www.miroslawanykiel.pl/?p=p_234&sName=miroslawa-nykiel-pyta-o-europejskie-ugrupowanie-wspolpracy-terytorialnej Anfrage einer poln. Sejm-Abgeordneten]]). Da die Eintragung des EVTZ in Register hinreichend präzise in EVTZG geregelt ist, besteht kein Bedarf mehr, den EVTZ in Landesgerichtsregister einzutragen.


Version [94]

Die älteste bekannte Version dieser Seite wurde am 2015-09-29 14:57:45 von MarcinKrzymuski bearbeitet.