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Verlauf der Änderungen der Seite EnergieRSteuerTransparenzVO


Version [1601]

Zuletzt bearbeitet am 2017-02-20 09:45:26 durch WojciechLisiewicz

Keine Unterschiede

Version [1600]

Bearbeitet am 2017-02-20 09:44:16 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
- https://www.pressebox.de/pressemitteilung/bhkw-infozentrum-gbr/Neue-Verordnungen-zum-Energiesteuer-und-Stromsteuer-Gesetz-in-Kraft-getreten/boxid/799679

Gelöscht:
((2)) Fachartikel
((2)) Presseinformationen
Einige Meldungen aus der Presse:
- https://www.pressebox.de/pressemitteilung/bhkw-infozentrum-gbr/Neue-Verordnungen-zum-Energiesteuer-und-Stromsteuer-Gesetz-in-Kraft-getreten/boxid/799679


Version [1448]

Bearbeitet am 2017-02-10 16:46:00 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
((3)) Steuerbefreiung gem. {{du przepis="§ 28 EnergieStG"}}
Zu den sonstigen Steuerbegünstigungen i. S. d. {{du przepis="§ 2 Abs. 1 EnSTransV"}} gehört die Steuerbefreiung nach {{du przepis="§ 28 EnergieStG"}}. Diese Begünstigung betrifft die Verwendung von Biogas und ähnlichen (meist geförderten - wie Grubengas etc.) Stoffen in Stromerzeugungsanlagen.
((3)) Steuerermäßigung gem. {{du przepis="§ 3 EnergieStG"}}
((3)) Steuerermäßigung gem. {{du przepis="§ 3a EnergieStG"}}
((3)) Steuerermäßigungen gem. 9 StromStG
Sowohl nach Abs. 1 wie nach Abs. 2
((3)) Steuerentlastungen gem. EnergieStG
§§ 50, 53a, 53b, 54-57 EnergieStG
((3)) Steuerentlastungen gem. Stromsteuergesetz
§§ 9b, 10 StromStG
((3)) Steuerentlastung gem. § 14a Stromsteuer-DurchführungsVO

Gelöscht:
((3))


Version [1447]

Bearbeitet am 2017-02-10 16:25:49 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
Demnach sind folgende Steuererleichterungen meldepflichtig:

((3))
((1)) Möglichkeit der Befreiung von den Meldepflichten
Von den Verpflichtungen gem. {{du przepis="§ 3 EnSTransV"}} kann sich ein Rechtssubjekt befreien lassen. Die Befreiung gilt - sofern sie nicht abgelehnt wird - für jeweils 3 Jahre.
Voraussetzungen der Befreiung sind:
- ordnungsgemäßer Antrag des Verpflichteten,
- geringe Höhe der jeweiligen Befreiungen (< 150.000 EUR im Jahr in den letzten 3 Kalenderjahren).

Gelöscht:
((1)) Änderungen in der Stromsteuer und Energiesteuer


Version [1446]

Bearbeitet am 2017-02-10 16:13:58 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
Die in der Verordnung statuierten Meldepflichten betreffen im Allgemeinen die Steuerbegünstigten im Sinne des {{du przepis="§ 2 Abs. 1 EnSTransV"}}. Dies sind Rechtssubjekte, die nach dem Stromsteuergesetz oder nach dem Energiesteuergesetz
- Steuerbefreiungen,
- Steuerermäßigungen oder
- Steuerentlastungen erhalten.
((2)) Definition der Steuerbegünstigung
Welche Begünstigungen unter die Vorschrift im Einzelnen fallen, wird unter anderem in der Anlage 1 zur Verordnung festgehalten. Das Bundesministerium für Finanzen soll gem. {{du przepis="§ 2 Abs. 1 S. 2 EnSTransV"}} den Inhalt dieser Anlage auch regelmäßig unter zoll.de veröffentlichen.
((2)) Meldepflichten im Detail
Was und wie zu melden ist, regelt {{du przepis="§ 3 EnSTransV"}}:
- wenn Steuerentlastungen gewährt wurden, ist eine Erklärung gem. {{du przepis="§ 5 EnSTransV"}} abzugeben,
- wenn sonstige Steuerbegünstigung gewährt wurde, ist eine Anzeige gem. {{du przepis="§ 4 EnSTransV"}} abzugeben.

Gelöscht:
Die in der Verordnung statuierten Meldepflichten betreffen im Allgemeinen die


Version [1445]

Bearbeitet am 2017-02-10 16:01:08 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
Die Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (nachstehend kurz EnSTransV) hat nur eine Aufgabe: die **Steuerbegünstigungen** in Bezug jeweils auf die Stromsteuer und die Energiesteuer **durch Anzeige bzw. Erklärung des Steuerbegünstigten transparent zu machen**.
((2)) Adressat der Meldepflichten
Die in der Verordnung statuierten Meldepflichten betreffen im Allgemeinen die


Version [1444]

Bearbeitet am 2017-02-10 15:37:39 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
((1)) Regelungsinhalt - Meldepflichten
((1)) Änderungen in der Stromsteuer und Energiesteuer
((1)) Weiterführende Quellen

((2)) Fachartikel

((2)) Presseinformationen
Einige Meldungen aus der Presse:
- https://www.pressebox.de/pressemitteilung/bhkw-infozentrum-gbr/Neue-Verordnungen-zum-Energiesteuer-und-Stromsteuer-Gesetz-in-Kraft-getreten/boxid/799679


Version [1443]

Die älteste bekannte Version dieser Seite wurde am 2017-02-10 14:54:38 von WojciechLisiewicz bearbeitet.