Alle Kategorien:
  E V T Z Allgemein
 EVTZ-Datenbank
  E V T Z Dokumente
 Kommentare
 Literaturdatenbank
  E V T Z Praxis
 Rechtsprechungsdatenbank
 Rechtsvorschriften
  Kooperationsinstrumente
 Startseite

Verlauf der Änderungen der Seite WindenergieanlageTypenaenderung


Version [1732]

Zuletzt bearbeitet am 2017-11-14 13:58:40 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
- Angabe im Ausschreibungsverfahren nach EEG 2017! "mit den erforderlichen Angaben 3 Wochen vor Gebotstermin" an Register melden, MaStRV...


Version [1731]

Bearbeitet am 2017-11-14 13:55:31 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
- Konkurrenzsituation - insb. wenn mit Antrag Kontingent ausgeschöpft aber eigentlich nicht benötigt wird... ABER: es gilt der Prioritätsgrundsatz, BImSchG schützt nicht vor Wettbewerbern;


Version [1730]

Bearbeitet am 2017-11-14 13:52:44 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
Probleme:
- Bestimmtheitsgebot; aber: bei "worst-case-Betrachtung" kein Problem...
- Drittbetroffenheit dabei: bei Betroffenheit im "worst-case" ist auch verfügende Wirkung gegeben, also Abwehr möglich!


Version [1729]

Bearbeitet am 2017-11-14 13:47:06 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
Thema: Konzentration
Gem. {{du przepis="§ 13 BImSchG"}} führt die Genehmigung zur Konzentration.


Version [1728]

Bearbeitet am 2017-11-14 13:46:05 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
- siehe {{du przepis="§ 12 Abs. 2a BImSchG"}} - dem Grunde nach Genehmigung allgemeiner Art und nachträgliche Präzisierung OK (Auflagen)
- § 7 Abs. 1 S. 5 der 9. BImSchV - Unterlagen können später eingereicht werden...
- {{du przepis="§ 6 Abs. 2 BImSchG"}} (Mehrzweck- oder Vielstoffanlagen...)

Gelöscht:
- siehe {{du przepis="§ 12 Abs. 2a BImSchG"}}
-


Version [1727]

Bearbeitet am 2017-11-14 13:44:01 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
Lösung: Genehmigung auf der Grundlage eines "worst-case-Szenarios"... Probleme sind aber:
- Konkurrenzgebot
- EEG 2017
- etc.
Möglichkeiten:
- Inhalt der Genehmigung nicht genau geregelt,
- jedenfalls "Genehmigungsgegenstand"
- konkreter Typus anzugeben? - eher nicht...
- stammt i. d. R. aus den Antragsunterlagen;
- siehe {{du przepis="§ 12 Abs. 2a BImSchG"}}
-


Version [1726]

Bearbeitet am 2017-11-14 13:40:23 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
Da aktuell bereits bei Genehmigung bestimmter Anlagentyp anzugeben und Gegenstand des Genehmigungsbescheides ist - eventuelle technische Änderungen führen zum Risiko, dass aufwändiges Verwaltungsverfahren zu führen ist, obwohl Genehmigung bereits vorliegt.
Weiteres Problem: Zuschlag nach {{du przepis="§ 36f EEG"}} kann auch entfallen!


Version [1725]

Bearbeitet am 2017-11-14 13:36:05 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
Eventuelles Zukunftsmodell: Typenunabhängiges Genehmigungsverfahren?


Version [1724]

Bearbeitet am 2017-11-14 13:28:30 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
- VGH Münschen vom 11. 8. 2016, 22 CS 16.1052 (von der Änderung des Anlagentyps kann nicht auf das Vorliegen einer wesentlichen Änderung automatisch geschlossen werden...) - auf der Grundlage eines Gutachtens;
- OVG Koblenz vom 3. 8. 2016, 8 A 10377/16 (bei scheinbar geringen Unterschieden allerdings nicht offensichtlich keine wesentliche Änderung - also keine Änderungsanzeige ausreichend) - Begründung auch: weil Gutachten eingeholt wurde...
- OVG Münster vom 25. 2. 2015, 8 A 959/10 (hier eine komplett neue Anlage, weil die Änderung Verzicht auf alte Anlage...); komplett neues Genehmigungsverfahren, allerdings mit Rückgriff auf alte UVP möglich;

Gelöscht:
- VGH Münschen vom 11. 8. 2016, 22 CS 16.1052 (von der Änderung des Anlagentyps kann nicht auf das Vorliegen einer wesentlichen Änderung automatisch geschlossen werden...)
- OVG Koblenz vom 3. 8. 2016, 8 A 10377/16 (bei scheinbar geringen Unterschieden allerdings nicht offensichtlich keine wesentliche Änderung - also keine Änderungsanzeige ausreichend)


Version [1723]

Bearbeitet am 2017-11-14 13:26:08 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
- OVG Koblenz vom 3. 8. 2016, 8 A 10377/16 (bei scheinbar geringen Unterschieden allerdings nicht offensichtlich keine wesentliche Änderung - also keine Änderungsanzeige ausreichend)

Gelöscht:
-


Version [1722]

Bearbeitet am 2017-11-14 13:24:28 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
Zu unterscheiden zwischen:
- Änderungsanzeige - {{du przepis="§ 15 BImSchG"}}
- Änderungsgenehmigung - {{du przepis="§ 16 BImSchG"}}
Relevante Rechtsprechung in diesem Zusammenhang:
- VGH Münschen vom 11. 8. 2016, 22 CS 16.1052 (von der Änderung des Anlagentyps kann nicht auf das Vorliegen einer wesentlichen Änderung automatisch geschlossen werden...)
-

Gelöscht:
Änderungsanzeige - § 15 BImSchG
Änderungsgenehmigung - § 16 BImSchG


Version [1721]

Die älteste bekannte Version dieser Seite wurde am 2017-11-14 13:21:03 von WojciechLisiewicz bearbeitet.