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Version [3566]

Dies ist eine alte Version von erdaxoA1 erstellt von ErdaxoKoordination am 2021-04-28 00:22:27.

 



Das Formular A1 wird in Polen von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) gemäß der EU-Verordnung Nr. 883/04 und der EU-Verordnung Nr. 987/09 ausgestellt. Es bestätigt, in welchem Sozialversicherungssystem der EU-Arbeitnehmer versichert ist und bescheinigt, dass es nicht notwendig ist, Beiträge in einem anderen europäischen Land zu zahlen.

Weitere Informationen darüber, wann das A1-Formular ausgefüllt werden muss und wie es zu tun ist, finden Sie [[https://poradnikprzedsiebiorcy.pl/-kiedy-i-w-jaki-sposob-nalezy-wypelnic-zaswiadczenie-a1 hier.]

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

Formularz A1 mogą Państwo pobrać ze strony internetowej ZUS.
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