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Zusatzleistungen


Wenn Sie sich für uns als externen (behördlichen) Datenschutzbeauftragten entscheiden, können wir Ihnen neben den Standardleistungen i. S. d. Art. 39 DS-GVO insbesondere die im Folgenden aufgezählten Zusatzleistungen anbieten.

  • die Aufnahme des Ist-Bestandes der Datenschutzorganisation inkl. Vor-Ort-Begehung mit anschließender Gap-Analyse (Soll-/Ist-Vergleich);
  • die Mitwirkung bei der Erstellung betrieblicher Anweisungen, Vereinbarungen, Aushänge, Merkblätter und Richtlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten, etwa hinsichtlich des Umgangs mit E-Mail, Telefon, Internet und/oder Betroffenenanfragen am Arbeitsplatz;
  • die Wahrnehmung von Besprechungen und anderen Terminen, die nicht am Sitz des Auftraggebers stattfinden;
  • die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen bei Subunternehmern, Vorlieferanten oder anderen für den Auftraggeber tätigen Dienstleistern, insbesondere die Durchführung von Kontrollen im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverhältnissen i. S. v. Art. 28 DS-GVO;
  • alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Sachverhalten betreffend Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten („Datenschutzverletzungen“, Art. 4 Nr. 12 DS-GVO, Art. 33 DS-GVO), einschließlich vorbeugender Maßnahmen zur Verhinderung und vorbereitender Maßnahmen im Hinblick auf adäquate Reaktionen;
  • die Beantwortung konkreter Anfragen von Beschäftigten oder der Unternehmensleitung zum Datenschutz jenseits des Tagesgeschäfts (z. B. datenschutzrechtliche Machbarkeit neuer Geschäftsmodelle);
  • die Mitwirkung bei der Erstellung datenschutzrelevanter Dokumente (u. a. Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungsverträge, Einwilligungs- und/oder Verpflichtungserklärungen, technischer und organisatorischer Maßnahmenkatalog, Kommunikationsregeln für elektronische Kontaktersuchen über die Webseite des Auftraggebers, Benennungsurkunden);
  • die Erstellung jährlicher Tätigkeitsberichte;
  • die Mitwirkung an der Bearbeitung von Auskunfts-, Löschungs-, Berichtigungs-, Datenübertragungs- und Widerspruchsersuchen von Betroffenen;
  • die Prüfung sowie Mitwirkung bei der Gestaltung und Anpassung der Arbeitsverträge von Beschäftigen des Auftraggebers;
  • die Mitwirkung bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit Videoüberwachung;
  • die datenschutzrechtliche Beurteilung von konkreten Marketing-, Werbe- oder Vertriebsmaßnahmen;
  • der Aufbau, die Bewertung oder Fortentwicklung eines etwaig vorhandenen, umfassenden Datenschutzmanagementsystems oder Teile desselben z. B. nach den Empfehlungen der IT-Grundschutz-Kataloge des BSI;
  • Schulungen, Mitarbeiterschulungen und Seminare für Führungskräfte;
  • die Sichtung der Website inkl. Überprüfung und ggf. Anpassung der Datenschutzerklärung;
  • Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzung;
  • Erstellung und Prüfung der Datenschutz-Folgenabschätzung;
  • Zugriff auf Vorlagedokumente;
  • Unterstützung bei der Erstellung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten;
  • und vieles mehr!


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