Alle Kategorien:
  E V T Z Allgemein
 EVTZ-Datenbank
  E V T Z Dokumente
 Kommentare
 Literaturdatenbank
  E V T Z Praxis
 Rechtsprechungsdatenbank
 Rechtsvorschriften
  Kooperationsinstrumente
 Startseite

Version [3442]

Dies ist eine alte Version von erdaxoLohnBuchhaltung erstellt von ErdaxoKoordination am 2021-04-18 01:09:52.

 

Lohnbuchhaltung

für Unternehmen aus dem Ausland / Polen

Unternehmen, die in Deutschland Mitarbeiter einsetzen, müssen die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gemäß deutschem Recht vornehmen. Die korrekte Durchführung dieser Abrechnung muss gewährleistet werden.

Die Entscheidung, welche Leistungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung von unserem Steuerberater benötigt werden, liegt bei Ihnen:
  • anfängliche Einrichtung der Lohnkonten und die Aufnahme der Stammdaten im Lohnbuchhaltungssystem:
    • Beantragen einer Betriebsnummer,
    • erstmalige Einrichtung der Unternehmensdaten,
    • Eröffnung von Betriebskonten bei den Krankenkassen,
    • Vorbereiten von Einzugsermächtigungen bei der Krankenkasse und Finanzbehörde.

  • An- und Abmeldung eines Arbeitnehmers bei der Krankenkasse
  • Sofortmeldung an Deutsche Rentenversicherung
  • Antrag auf Erstattung der Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Anmeldung an die Berufsgenossenschaft
  • Hilfestellung bei Prüfungen der Finanzbehörde, der Sozialversicherung oder Berufsgenossenschaft

  • Verwaltung von Lohnkonten und die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltsabrechnung


Die Vergütung für Leistungen der Lohnbuch­haltung wird monatlich je abgerechneten Mitarbeiter berechnet und unterscheidet sich je nach folgenden Kriterien:
  • Abrechnung exklusive An- und Abmeldung,
  • Abrechnung inklusive An- und Abmeldung,
  • Abrechnung der Baubranche,
  • Abrechnung mit Kurzarbeit.
Auf dieser Seite sind keine Kommentare vorhanden