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Verlauf der Änderungen der Seite HKelektronischeJustiz


Version [2636]

Zuletzt bearbeitet am 2020-07-31 20:52:53 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
- {{du przepis="§ 65a SGG"}},
- {{du przepis="§ 52a FGO"}}.

Gelöscht:
- § 65a SGG,
- § 52a FGO.


Version [2635]

Bearbeitet am 2020-07-31 20:48:49 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
- {{du przepis="§ 46c ArbGG"}},

Gelöscht:
- § 46c ArbGG,


Version [2634]

Bearbeitet am 2020-07-31 20:43:59 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
Gemäß {{du przepis="§ 130a Abs. 2 ZPO"}} **bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung** die technischen Rahmenbedingungen. Damit ist die ERVV gemeint. In dieser Verordnung ist Folgendes geregelt:
- Dateiformate, Dateinamen und der anzufügende Strukturdatensatz, {{du przepis="§ 2 ERVV"}};
- zulässige Übermittlungswege, {{du przepis="§ 4 Abs. 1 ERVV"}}.
Darüber hinaus wird in {{du przepis="§ 5 ERVV"}} auf eine Bekanntmachung verwiesen, in der
- die zulässigen Versionen der Dateiformate und
- die Höchstgrenzen für Anzahl und Größe der Dokumente in einer Nachricht.

Gelöscht:
Gemäß {{du przepis="§ 130a Abs. 2 ZPO"}} **bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung** die technischen Rahmenbedingungen. Damit ist die ERVV gemeint.


Version [2633]

Bearbeitet am 2020-07-31 20:08:40 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
Zentrale Vorschrift: {{du przepis="§ 130a ZPO"}}. In den übrigen Prozessordnungen finden sich ähnliche Regelungen:
- § 46c ArbGG,
- § 65a SGG,
- {{du przepis="§ 55a VwGO"}} und
- § 52a FGO.
Gemäß {{du przepis="§ 130a Abs. 2 ZPO"}} **bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung** die technischen Rahmenbedingungen. Damit ist die ERVV gemeint.

Gelöscht:
Zentrale Vorschrift: {{du przepis="§ 130a ZPO"}}.


Version [2632]

Bearbeitet am 2020-07-31 19:59:05 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
(1) das Dokument ist mit einer **qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen**
(2) es ist durch diese Person **signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht**.

Gelöscht:
1) das Dokument ist mit einer **qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen**
2) es ist durch diese Person **signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht**.


Version [2631]

Bearbeitet am 2020-07-31 19:58:54 durch WojciechLisiewicz

Gelöscht:



Version [2630]

Bearbeitet am 2020-07-31 19:58:43 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
Daraus folgt, dass zwei Möglichkeiten bei Einreichung bestehen:
1) das Dokument ist mit einer **qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen**

oder

2) es ist durch diese Person **signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht**.
Was der Wortlaut nicht mit Sicherheit beantwortet, ist die Frage, ob der //sichere Übermittlungsweg// sowohl für die mit elektronischer Signatur versehenen Dokumente wie auch die einfach signierten betrifft oder nur den letzteren.


Version [2629]

Bearbeitet am 2020-07-31 19:55:02 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
##(3) ""<sup>1</sup>"" Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.##

Gelöscht:
##(3) <sup>1</sup>Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.##


Version [2628]

Bearbeitet am 2020-07-31 19:54:51 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:


((2)) Wie ist ein elektronisches Dokument einzureichen?

Dazu {{du przepis="§ 130a ZPO"}}:
##(3) <sup>1</sup>Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.##


Version [2627]

Bearbeitet am 2020-07-31 19:42:42 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
((1)) Rechtsrahmen - Rechtsgrundlagen
Zentrale Vorschrift: {{du przepis="§ 130a ZPO"}}.
((1)) Einzelfragen


Version [2626]

Die älteste bekannte Version dieser Seite wurde am 2020-07-31 19:39:18 von WojciechLisiewicz bearbeitet.