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Elektronische Justiz
wie ist mit ihr umzugehen?
A. Rechtsrahmen - Rechtsgrundlagen
Zentrale Vorschrift: § 130a ZPO.
B. Einzelfragen
1. Wie ist ein elektronisches Dokument einzureichen?
Dazu § 130a ZPO:
(3) 1 Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
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